Die Integration von Zuwanderern gehört ohne jede Frage zu den zentralen Zukunftsaufgaben, die alle westeuropäischen Zivilgesellschaften in den nächsten Jahren bewältigen müssen.
Integration wird in sozialer, struktureller und kultureller Hinsicht maßgeblich im kommunalen Raum gestaltet. Staatliche und nicht staatliche Akteure der Integrationsarbeit, die in Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Familienhilfe sowie anderen Bereichen verankert sind, gestalten Integration für Zuwanderer bislang hauptsächlich in asymmetrischen Klientenbeziehungen. Auf der einen Seite befinden sich professionelle Akteure staatlicher und nicht staatlicher Einrichtungen mit ihrem Expertenwissen und auf der anderen Seite befinden sich in einer gemutmaßten passiven Grundhaltung Klienten mit Zuwanderungsgeschichte. Zuwanderer treten in einer solchen Anordnung selten als souveräne, gestaltende und professionelle Akteure im kommunalen Feld in Erscheinung.
Genau hier benötigen wir im kommunalen Raum einen Paradigmenwechsel, der bewirkt, dass zukünftig Zuwanderer als bürgerschaftliche Akteure in symmetrischen Arbeitsbeziehungen zu kommunalem Institutionen in Erscheinung treten. Realisieren lässt sich diese Zielsetzung durch die Gründung neuer wohnraumnaher Trägerstrukturen, die auf die jeweils spezifischen Erfordernisse der Wohnquartiere zugeschnitten sind. Hierbei ist in besonderer Weise darauf zu achten, dass die Pluralität der Lebensentwürfe und die damit einhergehende Vielfalt der Werteorientierungen Berücksichtigung finden.