Agentur für partizipative Integration
Agentur für partizipative Integration

 

 

Zuwandererinnen und Zuwanderer als zivilgesellschaftliche Akteure im kommunalen Raum

 

 

 

1. Ausgangssituation

 

Die Integration von Zuwanderern gehört ohne jede Frage zu den zentralen Zu­kunftsaufgaben, die die westeuropäischen Zivilgesellschaften und deren staatli­che und nicht staatliche Akteure insbesondere im kommunalen Raum bewältigen müssen. Dieser Sachverhalt gilt mittlerweile auch in der deutschen Gesellschaft unisono bei allen demokratisch orientierten politischen Parteien als unstrittig. Seinen deutlichen und symbolträchtigen Niederschlag findet die Neugewichtung der Integrationspolitik in einer Vielzahl von medienwirksamen Aktivitäten, zu denen Integrationsgipfel und Islamkonferenz zu zählen sind. Diese sicherlich be­grüßenswerten Aktivitäten können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass von einer systematischen und aufeinander abgestimmten Integrationspolitik in Bund, Ländern und Kommunen, die konsequent für Chancengleichheit eintritt, bislang nicht die Rede sein kann. Die Fakten sind trotz geringfügiger Verbes­serungen nach wie vor ernüchternd. Überaus deutlich zeigt sich dies im Bereich der bürgerschaftlichen Partizipation im kommunalen Raum:

 

Die Gestaltung des Zusammenlebens in den Wohnquartieren, insbesondere die Planung und Durchführung von Bildungs- und Jugendhilfeaufgaben sowie der So­zial- und Gesundheitsfürsorge findet in den meisten Kommunen nach wie vor ohne Akteure mit Zuwanderungshintergrund statt. Deutlich sichtbar wird dies vor allem bei den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die mit erheblichen staat­lichen Mitteln gefördert werden. Unter den Spitzenverbänden finden sich nur alt­bekannte Namen, die das weltanschauliche und religiöse Spektrum der 50iger und 60iger Jahre des 20. Jahrhunderts abbilden: Die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Caritasverband, der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk der evangelischen Kirche und schließlich die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Sofern von Zuwanderern ge­führte Vereine mit gemeinnützigen Zielsetzungen im kommunalen Raum tätig sein sollten, firmieren diese zumeist unter dem Obertitel Migrantenselbstorgani­sationen (MSO). Viele MSOs sind herkunftshomogen organisiert und verfügen nur über einen geringen Professionalisierungsgrad. Hinzu kommt, dass die Wirk­möglichkeiten dieser Vereine, die als ein Artefakt einer überholten Ausländerpoli­tik gelten können, gering sind, da sie durchweg nur über geringe Finanzmittel verfügen.

 

Mit alten verkrusteten Strukturen, die Zuwanderer weitgehend ausschließen, ist eine moderne, auf Partizipation angelegte kommunale Integrationspolitik nicht zu machen. Ein Paradigmenwechsel ist überfällig. Eine zukunftsweisende kommu­nale Integrationspolitik muss Zuwanderern Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen und zugleich in die Verantwortung nehmen. Hierzu brauchen wir in den Wohn­quartieren neue Trägerstrukturen, die es Zuwanderern ermöglichen als reguläre Akteure und Partner in Erscheinung zu treten. Kindergärten, Jugendzentren, Bil­dungseinrichtungen, letztlich auch Altenheime und Einrichtungen der Gesund­heitsfürsorge dürfen nicht exklusiv den Trägen der klassischen Wohlfahrtspflege vorbehalten sein.

 

Integrationsstrategien, die auf volle Partizipation der Zuwanderer zielen, sind bislang selten. Kommunen aber auch Zuwanderer und ihre Organisationen zei­gen sich bislang wenig innovativ und reagieren schwerfällig.

 

Vielerorts überlässt die Kommunalpolitik die Integrationsthemen den ungeliebten Ausländerbeiräten und ihren wenig besser gestellten Nachfolgern, den Integrati­onsräten, die als kommunale Gremien zweiter Klasse ihr Dasein fristen. Sofern es Integrationsstrategien gibt, bleibt die kommunale Trägerlandschaft, die mit viel Geld Bildung, Soziales und Kultur gestaltet, hiervon zumeist unberührt. Bislang sind keine Anstrengungen erkennbar, die auf die Schaffung neuer Träger hin­auslaufen, in denen Zuwanderer an verantwortlicher Stelle mitentscheiden kön­nen. So sind z. B. anerkannte Jugendhilfeträger die von Zuwanderern geleitet werden, eine Rarität. Folglich sind in vielen Kommunen auch kaum Kindergärten zu finden, die von Menschen mit Zuwanderungshintergrund geführt werden. So gibt es z. B. in Düsseldorf - einer Stadt mit immerhin 600.000 Einwohnern - gerade mal zwei Träger mit migrantischen Vorstandsangehörigen, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannt sind und nennenswerte staatliche Zu­schüsse erhalten, die hauptamtliche Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen. Die Voraussetzung für weitere Trägergründungen wäre eine systematische Beratung und Qualifikation muslimischer Zuwanderer, die unter anderem aufzeigt, welche Voraussetzungen Vereine aufweisen müssen, um im kommunalen Kontext för­derungsfähig zu sein.

 

Doch nicht nur Bund Land und Kommunen sind Versäumnisse zu attestieren. Unterlassungen können auch in Deutschland tätigen islamischen Organisationen und Verbänden vorgehalten werden. Als durchweg problematisch erwies sich z. B. in der Vergangenheit der Umstand, dass Programmatik und Zielrichtung eini­ger großer Organisationen aus den Herkunftsländern übernommen wurden und diese in einem erheblichen Maße Interessenslagen aus den ursprünglichen Hei­matländern widerspiegeln. Sehr deutlich zeigt sich dieser Sachverhalt bei der türkischen DITIB, die als größter muslimisch-türkischer Dachverband bei tür­kischstämmigen Muslimen einen erheblichen Einfluss ausübt. Die in den Gemein­den tätigen Imame verfügen auch 25 Jahre nach der Verbandsgründung über nur geringe Deutschkenntnisse. Auf der Ebene der lokalen Moscheevereine gibt es aufgrund dieses Sachverhalts große Kommunikationsprobleme mit dem Wohnum­feld der Gemeinden. Erschwert werden diese auch durch unzureichende Kenntnisse der deutschen Gesellschaft. Die Imame, die als türkische Beamte alle vier Jahre ausgetauscht werden, sind mit der Lebenswelt und den Problemen ih­rer Gemeindemitglieder nur unzureichend vertraut und besitzen keinerlei Kennt­nisse über die komplexen sozialen, kulturellen und religiösen Gegebenheiten der Wohnquartiere. Angesichts der Sprachlosigkeit im Wohnumfeld vieler Gemeinden wundert es nicht, dass Gemeindemitglieder als bürgerschaftliche Akteure kaum in Erscheinung treten.

 

2. Erfordernisse

 

Integration wird in sozialer, struktureller und kultureller Hinsicht maßgeblich im kommunalen Raum gestaltet. Staatliche und nicht staatliche Akteure der Integra­tionsarbeit, die in Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Familienhilfe so­wie anderen Bereichen verankert sind, gestalten Integration für Zuwanderer bis­lang hauptsächlich in asymmetrischen Klientenbeziehungen. Auf der einen Seite befinden sich professionelle Akteure staatlicher und nicht staatlicher Einrich­tungen mit ihrem Expertenwissen und auf der anderen Seite befinden sich in ei­ner gemutmaßten passiven Grundhaltung Klienten mit Zuwanderungsgeschichte. Zuwanderer treten in einer solchen Anordnung selten als souveräne, gestaltende und professionelle Akteure im kommunalen Feld in Erscheinung. Genau hier be­nötigen wir im kommunalen Raum einen Paradigmenwechsel, der bewirkt, dass zukünftig Zuwanderer als bürgerschaftliche Akteure in symmetrischen Arbeitsbe­ziehungen zu kommunalem Institutionen in Erscheinung treten. Realisieren lässt sich diese Zielsetzung durch die Gründung neuer wohnraumnaher Trägerstruk­turen, die auf die jeweils spezifischen Erfordernisse der Wohnquartiere zuge­schnitten sind. Hierbei ist in besonderer Weise darauf zu achten, dass die Plura­lität der Lebensentwürfe und die damit einhergehende Vielfalt der Werteorien­tierungen Berücksichtigung finden. Zuwanderungsgesellschaften in einer globali­sierten Welt sind heterogen. Diesem Sachverhalt wird eine konfessionell ver­säulte Wohlfahrtsliga mit ihren kirchennahen Großorganisationen nicht mehr ge­recht. Träger mit einer religiösen Grundorientierung, die von ihren Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern Mitgliedschaft in der jeweiligen Religionsgemeinschaft und die Einhaltung religiöser Normen einfordern, können wohl kaum ein neutrale Grundhaltung zur faktischen Pluralität der Lebensentwürfe in einer modernen Zuwanderungsgesellschaft entwickeln. Insofern ist die Ergänzung der Wohl­fahrtsliga mit einem islamischen Großträger nach dem Muster der Caritas oder Diakonie keine zukunftsweisende Option. Religion in der Trägerarbeit sollte keine praxisdominierende Komponente darstellen. Vielmehr geht es in der Trägerarbeit darum, die größtmögliche gemeinsame Schnittmenge an Interessenlagen her­auszubilden und nach außen hin erfolgreich zu vermitteln. Erforderlich sind daher neue Träger, die folgende grundlegende Anforderungen erfüllen sollten:

 

· Offenheit für Menschen mit allen weltanschaulichen und religiösen Orientie­rungen

 

· Die personale Zusammensetzung der Träger entspricht möglichst der sozia­len Zusammensetzung des Wohnquartiers. Konkret bedeutet dies, dass bereits im Sozialraum tätigen Akteuren aus religiösen Gemeinden und kulturellen und sozialen Organisationen Partizipationsmöglichkeiten ange­boten werden

 

· Das operationale Tätigkeitsfeld der Träger beschränkt sich auf einen über­schaubaren Sozialraum. Nur so lassen sich zu allen relevanten Akteuren der Wohnquartiere tragfähige Arbeitsbeziehungen aufbauen und jeweils quartiersspezifischen Problemlagen nachhaltig bearbeiten

 

· Die Träger sollten einen ausreichenden Professionalisierungsgrad aufweisen. Ausdruck hiervon ist auch ein ausgewogenes Verhältnis von professionel­len und ehrenamtlichen (bürgerschaftlichen) Akteuren. Professionalität ist unter anderem notwendig um die Anerkennung als staatlich anerkannter Jugendhilfeträger zu erlangen, die wiederum Voraussetzung ist für den Er­halt öffentlicher Mittel.

 

 

3. Modellprojekt: „Agentur für partizipative Integration" (API)

 

Zur Zeit gibt es für Trägerneugründungen im kommunalen Bereich keine vorbe­reitende professionelle Beratung und Unterstützung. Nachhaltig Abhilfe schaffen soll hier das Modellprojekt „Agentur für partizipative Integration" API, das in zwei deutschen Städten mit drei strategischen Handlungsfeldern gestartet werden soll.

 

1. Mediale Präsentation und Verankerung partizipativer Integrationsan­sätze im öffentlichen Raum

 

Die Integrationsdebatte wurde bislang weitgehend auf der Metaebene ge­führt. Konkrete Fragen einer innovativen und auf Partizipation angelegten Integrationsarbeit im Sozialraum wurden bislang wenig oder gar nicht be­handelt. API und Kooperationspartner aus der politischen Bildung haben hier die Aufgabe durch Fachtagungen, Workshops und Veröffentlichungen Akteure der Sozialverwaltung und der staatlichen und nicht staatlichen Gemeinwesenarbeit zusammenzuführen und partizipative Ansätze vorzu­stellen, zu diskutieren und weiter zu entwickeln.

 

 

1. Fortbildung von Zuwanderern, Vermittlung von Handlungswissen

 

Partizipative Integration kann nur gelingen, wenn Zuwanderer zum zivilge­sellschaftlichem Engagement im kommunalen Raum bereit sind. Grundle­gende Voraussetzung hierfür sind präzise Kenntnisse über die Struktur so­zialer Dienste, des schulischen und außerschulischen Bildungswesens, des Jugendhilfesystems, der Organisationsformate der Träger, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der kommunalen Entscheidungswege. API hat in diesem neuen Handlungsfeld der poltischen Bildung die Aufgabe Fortbil­dungen zu konzipieren und durchzuführen, die das skizzierte notwendige Handlungswissen vermitteln. Hauptzielgruppe sind in diesem Kontext Ju­gendliche und Junge Erwachsene. Neben Fortbildungsangeboten (nied­rigschwellige und vertiefende) soll API zu allen relevanten Fragen Bera­tungsdienste anbieten, die an ausgewählten Orten zeitnah in Anspruch ge­nommen werden können.

 

 

1. Initiierung und Flankierung von Leuchtturmprojekten

 

Ein weiteres Handlungsfeld ist der Aufbau von wegweisenden Leuchtturm­projekten, die vollständig den oben genannten Kriterien entsprechen und die zeigen, was unter partizipativer Integration zu verstehen ist und wel­che Möglichkeiten damit verbunden sind. Angestrebt werden im kommu­nalen Feld Trägergründungen mit jeweils lokalen Akteuren, die z. B. im Ju­gendhilfebereich qualifizierte Hilfestellungen und Bildungsangebote bereit halten. API berät im Vorfeld von Trägergründungen über bestehende Or­ganisationsmöglichkeiten, Rechtsformen und Anerkennungsfragen, hilft bei der Gründung, Informiert über Finanzierungsmöglichleiten und unterstützt die Träger bei der Entwicklung ihrer Angebotsstruktur.


Dr. Michael Kiefer

Düsseldorf Juli 2010

 

Kontakt

Sie erreichen uns unter:

info@api-ug.de

 

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März 2024 

 

Neuer Qualifizierungslehrgang

für Berater:innen im Arbeitsfeld religiös begründete Radikalisierung

 

 

 

 

 

Das neue Institut als bundesweites Kooperationsprojekt von Legato und einem Bündel erfahrener Träger der Extremismusprävention bietet ab sofort Fachveranstaltungen und Arbeitskreise an. Mehr infos unter: www.i-unito.de
 
 
 
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